Statut der IG Teilelager

Der Verein stellt Räume zur Lagerung von Autoteilen zur Verfügung.
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Hier werden Informationen zum Teilelager durch die "Verwalter" veröffentlicht, Anfragen bitte in der Rubrik "Markt" / "Suchen und Bieten".
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sbrunthaler
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Statut der IG Teilelager

Beitrag von sbrunthaler »

Wichtige Vorbemerkung: Das Teilelager gehört NICHT dem GT-Driver e.V.. Es ist eine eigenständige Interessengemeinschaft.

Die IG Teilelager ist eine BGB-Gesellschaft, die Ersatzteile für Autos (speziell Mitsubishi 3000GT und Dodge Stealth) besitzt, lagert, katalogisiert und an Interessenten verkauft. Es besteht keine Absicht zur Gewinnerzielung, der Zweck ist die Erhaltung der o.g. Fahrzeuge.

Folgende Regeln wurden Ende 2017 vereinbart:

1. Die Teilnehmer an der IG bekommen Teile mit Vorrang, die sie benötigen. Verkäufe an Dritte sind nachrangig möglich, wenn 2/3 der Teilnehmer einverstanden sind.
2. Die Preise werden aus den US-Ersatzteilpreisen laut Katalog und dem Ebay-Tagespreis ermittelt, d.h. es werden 2/3 vom niedrigeren dieser beiden Preise erhoben. Dies gilt für Teilnehmer und Dritte.
3. Die Teilnehmer bezahlen erst dann etwas, wenn ihre Ersteinzahlung durch die Summe ihrer Käufe aus dem IG-Bestand überschritten wird. Die Buchführung und Abrechnung erfolgt über das Kassenbuch (s.u.).
4. Dritte zahlen im Voraus den oben ermittelten Preis. Generell ist nur Selbstabholung möglich, d.h. der Käufer kommt selbst oder beauftragt die Abholung. Die Terminvorgaben des jeweiligen „Lagerverwalters“ sind bindend.
5. Es ist eine Kasse für die IG zu führen. Ein Kassenbuch ist Pflicht.
6. Die IG-Kasse wird für den Unterhalt des Lagers und ggf. für die Beschaffung weiterer Ersatzteile etc. verwendet. Weitere Beschaffungen können von jedem Teilnehmer vorgeschlagen werden.
7. Alle Käufer werden höflich darauf hingewiesen, dass der Verein Spenden entgegennimmt, dass eine Spende aber nicht Pflicht ist.
8. Aufwände, die sich über die Ersteinzahlung hinaus ergeben und nicht durch ein Guthaben in der IG-Kasse gedeckt sind, werden auf die IG-Teilnehmer umgelegt. Dies setzt die Zustimmung aller IG-Teilnehmer voraus.
9. Der Austritt aus der IG ist jederzeit möglich, die Ersteinzahlung wird jedoch nicht erstattet1.
10. Ein IG-Teilnehmer kann seine Anteile an einen Dritten abtreten, wenn keiner der anderen Teilnehmer binnen 2 Wochen nach Bekanntgabe des Übernahmewunsches mit wichtigem Grund widerspricht.
11. Der Eintritt in die IG ist möglich, wenn alle IG-Teilnehmer einverstanden sind. Jeder neue Teilnehmer hat 250 Euro in die Kasse einzuzahlen.

Anfragen können der Einfachheit halber an den Vorstand des Vereins gerichtet werden (vorstand@3000gt.org), wir kümmern uns. Oder direkt an brun@3000gt.org.


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