Neue Regeln für die Eintragung von Abgasanlagen seit 2021

Alles zum Thema "Längsdynamik"
Antworten
Benutzeravatar
sbrunthaler
Reactions:
Beiträge: 679
Registriert: Fr Okt 06, 2017 11:31 am
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

Neue Regeln für die Eintragung von Abgasanlagen seit 2021

Beitrag von sbrunthaler »

Ohne Worte...



Nachtrag (kurze Zusammenfassung):

Gilt für alle Fahrzeuge, die per EU-Gutachten zugelassen sind, siehe Feld K im Fzg.-Schein, wenn dort sowas wie "e1*....." drinsteht, ist das Fahrzeug betroffen.

Dann dürfen nur Abgasanlagen mit E/EC - Prüfzeichen verbaut und eingetragen werden. Mein Coupé hat z.B. e1*96/79*0062*01 und gehört zu den "Opfern".

Beim Spyder (Import aus USA) steht nix drin ("genullt"), aber lt. Video sind Fahrzeuge, die in ähnlicher Form in der EU zugelassen wurden, auch betroffen! Ausschlaggeben ist wohl das Typenschild.

Meine Rückfrage unter dem Video, was denn Sache ist, wenn es keine Ersatzteile vom Hersteller mehr gäbe, wurde beantwortet: Entweder Teile mit E-Prüfzeichen nehmen oder mit dem Amt verhandeln...

Gruss
Stefan B.


Where the going gets rough the tough get going.
Antworten